Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Luxury Speed Rentals GmbH · Adolf-Häuser-Str. 7 · 65929 Frankfurt am Main
Geschäftsführer: Elmis Omerovic, Daoud Haddoudi · Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 141617 · USt-IdNr. DE461773453
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Vermietung von Kraftfahrzeugen der Luxury Speed Rentals GmbH, Adolf-Häuser-Str. 7, 65929 Frankfurt am Main, vertreten durch die Geschäftsführer Elmis Omerovic und Daoud Haddoudi, Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 141617 („Vermieter“).
  2. Sie gelten für Buchungen per WhatsApp, Instagram, Telefon, vor Ort und über Mietplattformen wie Rentlo. Bei Buchungen über eine Plattform gelten für die Leistungen der Plattform zusätzlich deren Bedingungen.
  3. Der Mietvertrag und seine Miet- und Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie etwas anderes regeln. Individuelle Absprachen gehen beiden vor.
  4. Die AGB gelten für Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss

  1. Mit der Anfrage gibt der Mieter ein Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags ab. Die Reservierung ist verbindlich, sobald der Vermieter sie per WhatsApp, Nachricht, E-Mail oder telefonisch bestätigt.
  2. Der Mietvertrag wird bei Fahrzeugübergabe von Vermieter, Mieter und gegebenenfalls Zusatzfahrer unterschrieben. Der Mieter erhält ihn als PDF per WhatsApp.
  3. Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Die Vermietung von Kraftfahrzeugen für einen festen Zeitraum ist davon ausgenommen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 3 Mieter und Fahrer

  1. Mieter und Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen.
  2. Vor Übergabe legen Mieter und Zusatzfahrer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, den Führerschein im Original und einen Nachweis ihrer Wohnadresse (z. B. Meldebescheinigung oder aktuelle Rechnung) vor. Ausländische Führerscheine werden nur bei Wohnsitz in Deutschland akzeptiert.
  3. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und von Zusatzfahrern geführt werden, die vor Mietbeginn im Mietvertrag eingetragen wurden und ihn unterschrieben haben. Ein Zusatzfahrer kostet 40,00 €.
  4. Der Mieter steht für das Verhalten des Zusatzfahrers und jeder Person ein, der er das Fahrzeug überlässt. Er trägt in diesen Fällen die Kosten wie bei eigenem Handeln.
  5. Der Vermieter darf die Übergabe verweigern, wenn diese Voraussetzungen fehlen oder der Fahrer erkennbar fahruntüchtig ist.

§ 4 Mietpreis, Kilometer und Zahlung

  1. Der Mietpreis setzt sich aus dem Nettogrundpreis zzgl. 19 % Umsatzsteuer zusammen. Bei Sonderaktionen oder befristeten Angeboten können Preise abweichen.
  2. Die im Mietvertrag vereinbarten Freikilometer sind im Preis enthalten. Zusätzliche Kilometerpakete können vorab gebucht werden. Nach Absprache können sie auch während der Mietzeit dazugebucht werden; sie werden dann per Überweisung oder nach Ende der Miete bezahlt. Mehrkilometer werden nach dem im Mietvertrag festgelegten Satz nach der Miete abgerechnet.
  3. Der Mietpreis ist bei Übergabe fällig. Bezahlt werden kann bar, per Karte oder per Echtzeitüberweisung. Eine Überweisung muss vor der Übergabe auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

§ 5 Kaution

  1. Der Mieter hinterlegt bei Übergabe eine Kaution. Ihre Höhe hängt vom Fahrzeug ab und steht im Mietvertrag.
  2. Statt einer Geldkaution kann der Mieter nach Absprache ein Kraftfahrzeug als Sicherheit hinterlegen. Dessen Wert muss mindestens dem Selbstbehalt des gemieteten Fahrzeugs entsprechen. Das Fahrzeug wird mit Schlüssel und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) für die Dauer der Miete beim Vermieter verwahrt. Bestehen nach der Rückgabe Forderungen des Vermieters, darf er das Fahrzeug zurückbehalten, bis sie beglichen sind. Der Vermieter verwahrt das Fahrzeug sorgfältig; für Schäden daran haftet er nur nach § 16.
  3. Die Kaution sichert Ansprüche des Vermieters aus Schäden, Vertragsstrafen, Mehrkilometern, Tank- und Reinigungskosten und Ausfallzeit.
  4. Ist das Fahrzeug ordnungsgemäß und ohne neue Schäden zurückgegeben, zahlt der Vermieter die Kaution direkt nach der Rückgabe vollständig zurück.
  5. Bestehen Forderungen, verrechnet der Vermieter sie mit der Kaution und rechnet sie gegenüber dem Mieter schriftlich ab.
  6. Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter behält der Vermieter die Kaution ein, bis die Schuldfrage geklärt ist. Steht fest, dass der Mieter den Unfall nicht verschuldet hat, zahlt der Vermieter die Kaution unverzüglich zurück.

§ 6 Übergabe und Rückgabe

  1. Bei Übergabe prüfen Vermieter und Mieter gemeinsam Sicherheit, Profiltiefe, Scheiben, Felgen und Zubehör. Vorhandene Schäden werden im Mietvertrag eingetragen und fotografiert. Den Zustand des gesamten Fahrzeugs dokumentieren beide auf Video. Der Mieter erhält das Video per WhatsApp.
  2. Der Mieter gibt das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurück: mit dem Tankstand wie bei Übergabe, ohne neue Schäden und frei von persönlichen Gegenständen.
  3. Es darf nur der im Mietvertrag festgelegte Kraftstoff getankt werden. Tankbelege sind aufzubewahren und bei Rückgabe vorzulegen.
  4. Eine Verlängerung oder spätere Rückgabe ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Für eine Verlängerung erhält der Mieter einen Vertrag als PDF, den er unterschrieben zurücksendet; die Zahlung erfolgt per Überweisung oder nach Ende der Miete. Gibt der Mieter das Fahrzeug ohne Absprache verspätet zurück, schuldet er für die Zeit der Verspätung die vereinbarte Miete (§ 546a BGB) und den Ersatz weiterer Schäden, z. B. einer ausgefallenen Folgevermietung.
  5. Der Vermieter prüft und wäscht das Fahrzeug unverzüglich nach der Rückgabe. Entdeckt er dabei Schäden, die nicht im Mietvertrag oder im Übergabevideo dokumentiert sind, wird vermutet, dass sie während der Mietzeit entstanden sind. Der Mieter kann das Gegenteil nachweisen.
  6. Für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Nutzung des Fahrzeugs

  1. Der Mieter geht sorgfältig und verantwortungsvoll mit dem Fahrzeug um. Er fährt es warm und belastet es erst nach Erreichen der Betriebstemperatur hoch. Bei schlechtem Wetter passt er seine Fahrweise an.
  2. Untersagt sind insbesondere:
    • Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder betäubenden Mitteln wie Lachgas
    • rücksichtsloses Fahren, z. B. Launch Control, Drifts, Burnouts
    • unnötig starkes Beschleunigen und Bremsen sowie jede übermäßige Beanspruchung des Fahrzeugs
    • hohe Belastung im kalten Zustand
    • Nutzung auf Rennstrecken
    • Weitervermietung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer
    • Fahrten ins Ausland ohne vorherige Genehmigung
    • Rauchen jeglicher Art und die Mitnahme von Tieren
  3. Fahrten ins Ausland sind nur innerhalb der Europäischen Union und nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters erlaubt. Fahrten in Länder außerhalb der EU sind aus Versicherungsgründen ausgeschlossen.
  4. Für Auslandsfahrten kann ein internationaler Führerschein nötig sein. Der Mieter kümmert sich darum selbst.

§ 8 Vertragsstrafen

  1. Verstößt der Mieter schuldhaft gegen die folgenden Pflichten, zahlt er je Verstoß diese Vertragsstrafe:
VerstoßVertragsstrafe
Fahrt durch nicht eingetragene Person200,00 €
Auslandsfahrt ohne Genehmigung200,00 €
Verbotene Nutzung nach § 7 Abs. 2 (z. B. Alkohol, Rennstrecke, Weitervermietung)200,00 €
Starke Reifenbeanspruchung (z. B. Launch Control, Drifts, Burnouts)200,00 €
Falscher Kraftstoff200,00 €
Rauchen im Fahrzeug200,00 €
Mitnahme von Tieren100,00 €
  1. Zusätzlich ersetzt der Mieter den Schaden, der durch den Verstoß entsteht, z. B. Reinigung, Abschleppen, Reparatur und Ausfallzeit. Die Vertragsstrafe wird auf diesen Schadensersatz angerechnet (§ 340 Abs. 2 BGB).
  2. Bei starker Reifenbeanspruchung ersetzt der Mieter die beschädigten oder abgefahrenen Reifen. Wie viele es sind, hängt vom Unterschied der Profiltiefe ab: bei Heck- und Frontantrieb achsweise, bei Allrad alle vier Reifen.

§ 9 Versicherung und Haftung des Mieters

  1. Alle Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert und haben eine Selbstfahrervermietversicherung.
  2. Für Schäden am Fahrzeug während der Mietzeit haftet der Mieter je Schadensfall bis zur Höhe des Selbstbehalts aus dem Mietvertrag. Das gilt auch für Schäden durch den Zusatzfahrer.
  3. Nicht vom Selbstbehalt gedeckt und vom Mieter zusätzlich zu tragen sind insbesondere Ausfallzeit (§ 10), Abschleppkosten, Reinigungskosten, Achsvermessung und Vertragsstrafen.
  4. Über den Selbstbehalt hinaus haftet der Mieter:
    • bei Vorsatz unbeschränkt
    • bei grober Fahrlässigkeit im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens
    • unbeschränkt, soweit die Versicherung wegen eines Verstoßes nach § 7 Abs. 2 oder wegen Fahrerflucht nicht zahlt
  5. Nach einem unverschuldeten Unfall mit Beteiligung Dritter trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung Reparatur- und Ausfallkosten (§ 249 BGB).
  6. Wird das Fahrzeug während der Mietzeit aus Gründen beschlagnahmt, die der Mieter zu vertreten hat, trägt er die Kosten dafür und die Ausfallzeit.

§ 10 Ausfallzeit

  1. Kann das Fahrzeug wegen eines Schadens oder Verstoßes, den der Mieter zu vertreten hat, nicht vermietet werden, ersetzt er den Mietausfall. Das gilt z. B. für die Dauer einer Reparatur oder Reinigung.
  2. Je Ausfalltag wird die Tagesmiete Freitag bis Sonntag (netto) berechnet, abzüglich ersparter Betriebskosten: 20 % bei Sportwagen, 10 % bei allen anderen Fahrzeugen.
  3. Die Ausfallzeit läuft vom ersten Tag, an dem das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, bis zu dem Tag, an dem es wieder zur Miete bereitsteht. Das gilt auch, wenn für diese Zeit noch keine Buchung vorlag.
  4. Bei Schäden, mit denen das Fahrzeug noch vermietet werden kann (z. B. an einer Felge), wird für die spätere Reparatur eine pauschale Ausfallzeit berechnet: Felge = 1 Tag. Bei starkem Felgenschaden trägt der Mieter zusätzlich Achsvermessung und Reparatur oder Ersatz der Felge.
  5. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Ausfall entstanden ist.

§ 11 Unfall, Schaden und Diebstahl

  1. Schäden, Unfälle und Diebstahl meldet der Mieter dem Vermieter unverzüglich, rund um die Uhr unter +49 177 4726296 oder +49 152 05316464.
  2. Bei Beteiligung Dritter, Diebstahl, Brand- oder Wildschaden ruft der Mieter zusätzlich die Polizei.
  3. Der Mieter gibt kein Schuldanerkenntnis ab. Er sichert Namen, Anschriften und Kennzeichen der Beteiligten und Zeugen und macht Fotos.
  4. Reparaturen und Abschleppen beauftragt nur der Vermieter, außer bei akuter Gefahr.

§ 12 Bußgelder und Gebühren

  1. Der Mieter trägt alle Bußgelder, Verwarnungsgelder, Strafen, Park- und Mautgebühren, die während der Mietzeit entstehen.
  2. Fragt eine Behörde nach dem Fahrer, nennt der Vermieter ihr Name und Anschrift des Mieters bzw. Fahrers.
  3. Erhält der Vermieter nach der Mietzeit ein Bußgeld, informiert er den Mieter. Zahlt der Mieter es nicht selbst, stellt der Vermieter es ihm in Rechnung.

§ 13 Fahrzeugüberwachung

Alle Fahrzeuge sind mit einem Telematiksystem ausgestattet, das Fahrzeugdaten aufzeichnet. Die Daten dienen dem Schutz vor Diebstahl und Missbrauch und dem Nachweis von Verstößen gegen diese AGB. Näheres steht in der Datenschutzerklärung.

§ 14 Stornierung

Der Mieter kann eine Reservierung jederzeit kostenlos stornieren. Wir bitten darum, so früh wie möglich abzusagen, damit andere Kunden das Fahrzeug mieten können.

§ 15 Fristlose Kündigung

  1. Verstößt der Mieter erheblich gegen den Mietvertrag oder diese AGB, insbesondere gegen § 7 Abs. 2, kann der Vermieter den Vertrag fristlos kündigen und das Fahrzeug sofort zurücknehmen.
  2. Der Mietpreis für die vereinbarte Mietzeit bleibt geschuldet. Der Vermieter rechnet darauf an, was er durch die frühere Rückgabe erspart oder durch eine Weitervermietung einnimmt.

§ 16 Haftung des Vermieters

  1. Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet er begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt das nur, soweit ihnen dadurch kein zwingender Schutz ihres Wohnsitzstaates entzogen wird.
  2. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Frankfurt am Main.
  3. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).